Abrechnung

Bitte beachten Sie folgende Hinweis, wenn Sie die zugesagten Mittel abrufen möchten: 

  • Füllen Sie unten stehenden Kostenplan aus und reichen Sie diesen zusammen mit den Originalbelegen per Post ein. 
  • Die Grundlage für die Ausschüttung der zugesagten Mittel bildet der NETTO-Betrag auf den Belegen. Die Fördersumme muss mit der Summe der Netto-Werte erreicht oder überschritten werden. Wird die Fördersumme nicht erreicht, wird nur anteilig ausgezahlt. Eine Aufrundung findet nicht statt!
  • Die Steiner-Stiftung macht die Belege nicht steuerlich geltend. Sollten Sie die Belege selbst für Ihre Steuererklärung benötigen, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk auf die Unterlagen. Wir senden Ihnen dann die Original-Belege wieder zurück.
  • Eine Rechnung kann nur bei einer Institution zur Ausschüttung der Fördersumme vorgelegt werden. Senden Sie uns daher bitte die Original-Belege zur Prüfung zu. 
  • Sollten Sie Fördermittel von verschiedenen Institutionen erhalten haben, machen Sie dies in einer Übersicht kenntlich.  

Vielen Dank.  

Wichtige Hinweis!!!

Bitte beachten Sie unsere Hinweise, bevor Sie Ihre Unterlagen zur Ausschüttung der zugesagten Förderung einreichen.

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