Der Abgabetermin für eine Bewerbung zur Projektförderung ist am Donnerstag, 21. März 2024.

Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien aufmerksam durch. Füllen Sie das online-Formular aus und legen diesem ein pdf mit weiteren Informationen zu Ihnen und Ihrem Projekt (detaillierte Projektbeschreibung, Kostenplan, CV, Werkbeispiele usw.) bei. Sie können max. ein pdf hochladen!

Projektförderungen (seit 1989)

Der weitaus wichtigste Teil der Stiftungstätigkeit ist die Projektförderung, für die die Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung seit Januar 1990 bis Ende 2021 über 2 Millionen Euro an über 600 Künstlerinnen und Künstler vergeben hat.

Antrag auf Projektförderung – bitte füllen Sie das online-Formular aus. 

Anträge sind rechtzeitig zu den 2x jährlich im April/Mai und Oktober/November stattfindenden Stiftungsratssitzungen zu stellen. Bitte beachten Sie die Termine auf der Website.

Antrag auf Projektförderung – Wichtige Hinweise!

Anträge sind rechtzeitig zu den 2x jährlich im Mai und November stattfindenden Stiftungsratssitzungen zu stellen (bitte Deadline beachten).

Bitte fügen Sie dem Online-Antrag ein pdf bei, das folgende Unterlagen enthält:

• Darstellung des Projekts (kurze Beschreibung, Entwürfe etc.)
• Kostenvoranschlag / Kostenaufstellung
• Material zu früheren Arbeiten des Antragstellers/der Antragstellerin

Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich über das Formular auf der Website ein. Das pdf muss alle notwendige Unterlagen (s.o.) enthalten. Bitte beachten Sie, dass das pdf nicht mehr als 10 MB hat.

>>Antragsteller*innen müssen ihre Anträge rechtzeitig vor Beginn des geplanten Projektes an die STEINER-STIFTUNG richten. In die Beurteilung wird auch das bisherige Werk des Künstlers/ der Künstlerin miteinbezogen.

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