Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung

Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung

Antrag auf Projektförderung

Der Abgabetermin für eine Bewerbung zur Projektförderung ist am 30. März 2023. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien aufmerksam durch.


    500

    bei Publikationen:


    Bei den Kosten, bitte nur ganze Eurobeträge eintragen!

    Anteil sonstiger Förderer - bitte im Kostenplan detailliert angeben.

    Antrag auf Projektförderung

    Anträge sind rechtzeitig zu den 2x jährlich im Mai und November stattfindenden Stiftungsratssitzungen zu stellen. Bitte fügen Sie dem Online-Antrag ein pdf bei, das folgende Unterlagen enthält:

    • Darstellung des Projekts (kurze Beschreibung, Entwürfe etc.)
    • Kostenvoranschlag / Kostenaufstellung
    • Material zu früheren Arbeiten des Antragstellers/der Antragstellerin

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich über das Formular auf der Website ein. Das pdf muss alle notwendige Unterlagen (s.o.) enthaltenBitte beachten Sie, dass das pdf nicht mehr als 10 MB hat.

    >>Antragsteller*innen müssen ihre Anträge rechtzeitig vor Beginn des geplanten Projektes an die STEINER-STIFTUNG richten. In die Beurteilung wird auch das bisherige Werk des Künstlers/ der Künstlerin miteinbezogen.

    Hier finden Sie alle Formulare und Informationen:

    Projektförderungen (seit 1989)

    Der weitaus wichtigste Teil der Stiftungstätigkeit ist die Projektförderung, für die die Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung seit Januar 1990 bis Ende 2021 über 2 Millionen Euro an über 600 Künstlerinnen und Künstler vergeben hat.