Projektförderungen (seit 1989)
Der weitaus wichtigste Teil der Stiftungstätigkeit ist die Projektförderung, für die die Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung seit Januar 1990 bis Ende 2021 über 2 Millionen Euro an über 600 Künstlerinnen und Künstler vergeben hat.
Antrag auf Projektförderung
Der Abgabetermin für eine Bewerbung zur Projektförderung ist am Donnerstag, 25. September 2025.
Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien aufmerksam durch. Füllen Sie das online-Formular aus und legen diesem ein pdf mit weiteren Informationen zu Ihnen und Ihrem Projekt (detaillierte Projektbeschreibung, Kostenplan, CV, Werkbeispiele usw.) bei. Sie können max. ein pdf hochladen.
Gefördert werden...
… Ausstellungen, künstlerische Projekte, Kataloge und Künstlerbücher, die öffentlich präsentiert und/oder publiziert werden.
- Gefördert werden nur Projekte, bei denen Ort und Zeit feststehen.
- Die Förderung von Ausstellungen/künstlerischen Projekten hat Vorrang gegenüber der Förderung von Katalogen und Künstler*innenbüchern.
- „Münchenbezug“: Gefördert werden Projekte von Künstler*innen, die im (Groß-)Raum München leben, oder deren künstlerische Projekte im (Groß)Raum München stattfinden.
- Gefördert werden Künstler*innen, die ein Studium an einer anerkannten Kunsthochschule/Akademie abgeschlossen haben oder eine regelmäßige erfolgreiche Ausstellungstätigkeit nachweisen können.
- Bewerber*innen dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht an einer Kunsthochschule / Akademie immatrikuliert sein. (Keine Studierendenförderung)
Nicht gefördert werden...
- eine temporäre Künstlergruppe z.B. für ein Projekt oder eine Ausstellung.
- bereits beendete Projekte.
- bereits eröffnete Ausstellungen.
Unterlagen
Bitte fügen Sie dem Online-Antrag ein pdf bei, das folgende Unterlagen enthält:
- ausgefüllten Bewerbungsbogen (Online-Formular).
- Darstellung des Projekts (kurze Beschreibung, Entwürfe etc.).
- Budgetplan / Kalkulation / Finanzierungsplan.
- bei Katalogen/Buchprojekten/Publikationen bitte alle notwendigen technischen Angaben wie Auflage, Format, Druckerei, Autor*innen, Sprachen ergänzen.
- künstlerisches Portfolio.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich über das Formular auf der Website ein. In dem pdf müssen alle notwendige Unterlagen (s.o.) enthalten sein. Bitte beachten Sie, dass das pdf nicht mehr als 25 Seiten bzw. 10 MB hat.
Antragsteller*innen müssen ihre Anträge rechtzeitig vor Beginn des geplanten Projektes an die STEINER-STIFTUNG richten. In die Beurteilung wird auch das bisherige Werk des Künstlers/ der Künstlerin mit einbezogen.
Persönliche Förderungsfähigkeit
Laut der Satzung ist der Zweck der Erwin und Gisela von Steiner-Stiftung „die finanzielle Unterstützung minderbemittelter Künstler […].“ Bitte machen Sie auf dem Formular Angaben zu Ihrer finanziellen Situation.
Auflagen bei Förderzusage
Zeitplan
- Die Umsetzung (Eröffnung, Drucklegung usw.) muss nach spätestens einem Jahr ab Förderzusage stattfinden.
- Ist das Projekt in diesem Zeitraum nicht realisiert, verfällt der Anspruch auf die zugesagten Mittel.
- Die Abrufung der Mittel muss nach spätestens 2 Jahren ab Förderzusage gegen Vorlagen von Belegen (siehe Website) erfolgen.
Nennung
Die Förderung muss in allen Veröffentlichungen wie Katalogen/Flyern/Website/social media/ Pressemitteilung usw. mit folgender Formulierung erwähnt werden:
„mit freundlicher Unterstützung von:“ + Logo der Steiner-Stiftung
2 Belegexemplare von Druckmitteln sind der Steiner-Stiftung zu übersenden.